Steuerliche Vorteile Ihrer Spende
(gültig ab 01.01.2026)
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt.
Insgesamt können 6.600,- €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 13.200,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei
werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.300,- €/6.600, - € nach § 34
g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des
zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Weitere 3.300,- €/6.600,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt.
Veröffentlichungspflichten nach Parteiengesetz sowie DSGVO
Transparenz
und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse
unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen
lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen.
Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten
gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung).
Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen
zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d)
Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im
Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die Informationen
gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.
Bitte
beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem
Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie
eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln,
werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift
und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in
unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2
und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die
Höhe von 35.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen
Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie
die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website
des Bundestags veröffentlicht.